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Die
"Gemeinsame Konferenz der deutschen Bobath - Kurse e. V. (G.K.B.)"
ist ein eingetragener Verein, in seiner Satzung sind folgende Punkte festgelegt (Auszug):
In ihm schliessen sich die anerkannten Bobath-Kurszentren in Deutschland zusammen. Kurszentren sind natürliche und juristische Personen, die Weiterbildungskurse für die Therapie auf neurophysiologischer / entwicklungsneurologischer Grundlage - Bobath (Bobath-Kurse) für die Behandlung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen durchführen. Jedes Kurszentrum wird in der G.K.B. durch eine/n Arzt/Ärztin, ein/e LehrtherapeutIn und eine/n VertreterIn des Kursträgers vertreten.
Sitz des Vereins ist Berlin. Die Geschäftsstelle kann an einem anderen Ort betrieben werden.
Der Verein wird in das Vereinsregister Berlin eingetragen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Der Zweck des Vereins ist die Förderung von Weiterbildungslehrgängen für Therapie auf neurophysiologischer / entwicklungsneurologischer Grundlage - Bobath (Bobath-Kurse) für die Behandlung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sowie von entsprechenden Aufbaukursen.
Er erfüllt seinen Zweck insbesondere durch:
a) die Unterstützung der Bildung und Organisation neuer Kurszentren
b) die Sicherung der Qualität und der Standards der Weiterbildung sowie deren Weiterentwicklung
c) die Vertretung der Gemeinschaft der Kurszentren nach aussen
d) die Förderung und Durchführung von Weiterbildungsangeboten für Bobath-LehrerInnen
e) die Information der Öffentlichkeit
f) die Beratung von Mitgliedern
Der Verein arbeitet mit der European Bobath Tutors Association (E.B.T.A.) zusammen.
Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt ausschliesslich und unmittelbar mildtätige oder gemeinnützige Zwecke im Sinn der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemässen Zwecke verwendet werden; die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Zur ordentlichen Mitgliedschaft sind nur anerkannte Kurszentren zugelassen. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet die Mitgliederversammlung nach fachlicher Prüfung durch die zuständigen Fachkonferenzen.
Die Liste der anerkannten Kurszentren ist auf der Seite GKB Kurszentren zu finden.
Berufsständische Vereinigungen derjenigen Berufsgruppen, die zu den Bobath-Kursen zugelassen sind, können als Mitglieder kooptiert werden. Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Kooptierung. Die Mitgliedschaft endet mit der Auflösung, durch Austritt oder durch Ausschluss des Mitgliedes.
Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern. Sie sind Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam gerichtlich und aussergerichtlich. In den Vorstand muss je ein/e VertreterIn der Bobath-ÄrztInnen, der Bobath-LehrtherapeutInnen und der Kursträger gewählt werden, die von den jeweiligen Fachkonferenzen zur Wahl vorgeschlagen werden.
Der Vorstand wählt aus seiner Mitte eine/n SprecherIn. Die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten die/den SprecherIn im Verhinderungsfall.
Der Vorstand trifft seine Entscheidungen einstimmig.
Die Amtszeit des Vorstandes beträgt 3 Jahre. Wiederwahl ist zulässig. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit so lange im Amt, bis ihre NachfolgerInnen gewählt sind. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes beruft der Vorstand ein Ersatzmitglied bis zur nächsten Mitgliederversammlung.
Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins im Rahmen der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Er verwaltet die finanziellen Mittel und stellt den Haushaltsplan, die Jahresrechnung und den Jahresbericht auf.
Der Vorstand übt sein Amt ehrenamtlich aus. Notwendige Auslagen sind zu erstatten. Zu seiner Entlastung kann der Vorstand MitarbeiterInnen bestellen.
Die Mitgliederversammlung wird einmal jährlich durch den Vorstand einberufen. Sie ist beschlussfähig unabhängig von der Zahl der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder.
Der Vorstand kann eine ausserordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Sie muss einberufen werden, wenn mindestens 40 % der Mitglieder dies schriftlich verlangen.
Institutionen und Personen, die Bobath-Kurse planen, sowie andere Interessierte können als Gäste zugelassen werden.
Die Mitgliederversammlung hat insbesondere die Aufgaben:
Beschlussfassung über die Aufnahme von Mitgliedern
- Wahl der Vorstandsmitglieder auf Vorschlag der jeweiligen Fachkonferenzen
- Entlastung des Vorstandes
- Wahl von zwei Rechnungsprüfern
- Entgegennahme und Beschlussfassung über das Protokoll der letzten Mitgliederversammlung
- den Jahresbericht
- den Kassenbericht
- den Haushaltsplan
Jedes ordentliche Mitglied wird in der Mitgliederversammlung vertreten durch
a) eine/n Bobath-Ärztin/Arzt
b) eine/n Bobath-LehrtherapeutIn
c) eine/n VertreterIn des Trägers des Kurszentrums.
Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
Die Bobath-Ärzte/Ärztinnen, die Bobath-LehrtherapeutInnen und die VertreterInnen der Bobath-Kurs-Träger bilden jeweils Fachkonferenzen.
Die Fachkonferenzen beraten über die den jeweiligen Fachgruppen zugeordneten Fragestellungen und Probleme. Die fachliche Prüfung zur Anerkennung von Kurszentren und von Bobath-LehrerInnen ist Aufgabe der Fachkonferenzen der Bobath- ÄrztInnen und der Bobath-LehrtherapeutInnen.
Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins muss von der Mitgliederversammlung mit 3/4-Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten ordentlichen Mitglieder beschlossen werden. Bei Auflösung des Vereins und Wegfall des Vereinszwecks fällt das Vereinsvermögen an den Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e. V. in Düsseldorf, der es unmittelbar und ausschliesslich für gemeinnützige und/oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat. Im Falle der Auflösung des Vereins wird die Liquidation durch den Vorstand wahrgenommen.
Satzung beschlossen in der Gründungsversammlung der Gemeinsamen Konferenz der deutschen Bobath-Kurse am 09.06.1995 in Goch
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